Rechtsprechung
   BFH, 22.12.1994 - V B 16/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12195
BFH, 22.12.1994 - V B 16/94 (https://dejure.org/1994,12195)
BFH, Entscheidung vom 22.12.1994 - V B 16/94 (https://dejure.org/1994,12195)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - V B 16/94 (https://dejure.org/1994,12195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.05.1977 - V B 7/77

    Statthaftigkeit der Beschwerde - Unanfechtbare Entscheidung - Greifbare

    Auszug aus BFH, 22.12.1994 - V B 16/94
    Das FA legte gegen den Beschluß Beschwerde ein mit der Begründung: Trotz grundsätz licher Unanfechtbarkeit einer (isolierten) Kostenentscheidung sei nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum die Beschwerde gleichwohl gegeben, wenn eine "greifbare Gesetzeswidrigkeit" vorliege (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Mai 1977 V B 7/77, BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628; Weis, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1987, 1314).

    Die Voraus setzungen einer sog. greifbaren Gesetzeswidrigkeit -- wenn nach dem Gesetz die getroffene Entscheidung nach Art, Inhalt, Zuständigkeit oder Verfahren überhaupt nicht vorgesehen ist (vgl. BFH in BFHE 122, 256, BStBl II 1977, 628) -- sind hier nicht erfüllt.

  • BFH, 25.09.1990 - VII B 134/90

    Beschwerde gegen eine isolierte Kostenrechnung

    Auszug aus BFH, 22.12.1994 - V B 16/94
    Ob die Entscheidung inhaltlich falsch ist oder sogar unzulänglich begründet wäre, spielt für die Frage der sog. greifbaren Gesetzwidrigkeit der Entscheidung keine Rolle (vgl. BFH-Beschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470, m. w. N.).
  • BFH, 26.03.1997 - VIII S 2/97
    Nach Art, Inhalt, Zuständigkeit oder Verfahren sei i. S. dieser Rechtsprechung (BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1994 V B 16/94, BFH/NV 1995, 721) im Gesetz nicht vorgesehen, ihm die Gerichtskosten aufzubürden.
  • BFH, 10.07.2002 - IX B 73/02

    Kostenentscheidung; Beschwerde und außerordentliche Beschwerde

    Dass die Kostenentscheidung --wie die Kläger geltend machen-- inhaltlich unzutreffend ist, begründet nicht die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1994 V B 16/94, BFH/NV 1995, 721, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.1997 - VIII B 79/96

    Umdeutung einer unstatthaften Nichtzulassungsbeschwerde in eine Beschwerde nach §

    Eine Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung ist auch nicht deshalb ausnahmsweise statthaft, weil die Voraussetzungen einer sog. greifbaren Gesetzeswidrigkeit gegeben wären, wenn also nach dem Gesetz die angefochtene Entscheidung nach Art, Inhalt und Zuständigkeit oder Verfahren überhaupt nicht vorgesehen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1994 V B 16/94, BFH/NV 1995, 721, m. w. N.).
  • BFH, 01.10.1996 - VII B 142/96

    Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlender ordnungsgemäßer Vertretung

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein solcher Ausnahmefall nur dann vorliegen, wenn nach dem Gesetz die getroffene Entscheidung nach Art, Inhalt, Zuständigkeit oder Verfahren überhaupt nicht vorgesehen ist (BFH-Beschluß vom 22. Dezember 1994 V B 16/94, BFH/NV 1995, 721, m. w. N.); dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Kostenentscheidung mit dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses inhaltlich falsch oder unzulänglich begründet ist (Senatsbeschluß vom 25. September 1990 VII B 134/90, BFH/NV 1991, 470).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht